31: Besondere Anforderungen an die Risikomanagementmaßnahmen von Betreibern kritischer Anlagen

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(1) Für Betreiber kritischer Anlagen gelten für die informationstechnischen Systeme, Komponenten und Prozesse, die für die Funktionsfähigkeit der von ihnen betriebenen kritischen Anlagen maßgeblich sind, im Vergleich zu anderen informationstechnischen Systemen, Komponenten und Prozessen besonders wichtiger Einrichtungen auch über das Schutzniveau dieser Einrichtungen hinausgehende Maßnahmen nach § 30 Absatz 1 Satz 1 als verhältnismäßig, wenn der dafür erforderliche Aufwand nicht außer Verhältnis zu den Folgen eines Ausfalls oder einer Beeinträchtigung der betroffenen kritischen Anlage steht.

(2) Betreiber kritischer Anlagen sind verpflichtet, Systeme zur Angriffserkennung einzusetzen. Die eingesetzten Systeme zur Angriffserkennung müssen geeignete Parameter und Merkmale aus dem laufenden Betrieb kontinuierlich und automatisch erfassen und auswerten. Sie sollten dazu in der Lage sein, fortwährend Bedrohungen zu identifizieren und zu vermeiden sowie für eingetretene Störungen geeignete Beseitigungsmaßnahmen vorzusehen. Dabei soll der Stand der Technik eingehalten werden. Der hierfür erforderliche Aufwand soll nicht außer Verhältnis zu den Folgen eines Ausfalls oder einer Beeinträchtigung der betroffenen kritischen Anlage stehen.

This requirement is part of the framework:  
NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (Deutschland)

Other requirements of the framework

44767
31: Besondere Anforderungen an die Risikomanagementmaßnahmen von Betreibern kritischer Anlagen
Best practices
How to implement:
31: Besondere Anforderungen an die Risikomanagementmaßnahmen von Betreibern kritischer Anlagen

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(1) Für Betreiber kritischer Anlagen gelten für die informationstechnischen Systeme, Komponenten und Prozesse, die für die Funktionsfähigkeit der von ihnen betriebenen kritischen Anlagen maßgeblich sind, im Vergleich zu anderen informationstechnischen Systemen, Komponenten und Prozessen besonders wichtiger Einrichtungen auch über das Schutzniveau dieser Einrichtungen hinausgehende Maßnahmen nach § 30 Absatz 1 Satz 1 als verhältnismäßig, wenn der dafür erforderliche Aufwand nicht außer Verhältnis zu den Folgen eines Ausfalls oder einer Beeinträchtigung der betroffenen kritischen Anlage steht.

(2) Betreiber kritischer Anlagen sind verpflichtet, Systeme zur Angriffserkennung einzusetzen. Die eingesetzten Systeme zur Angriffserkennung müssen geeignete Parameter und Merkmale aus dem laufenden Betrieb kontinuierlich und automatisch erfassen und auswerten. Sie sollten dazu in der Lage sein, fortwährend Bedrohungen zu identifizieren und zu vermeiden sowie für eingetretene Störungen geeignete Beseitigungsmaßnahmen vorzusehen. Dabei soll der Stand der Technik eingehalten werden. Der hierfür erforderliche Aufwand soll nicht außer Verhältnis zu den Folgen eines Ausfalls oder einer Beeinträchtigung der betroffenen kritischen Anlage stehen.

Read below what concrete actions you can take to improve this ->
Frameworks that include requirements for this topic:
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How to improve security around this topic

In Cyberday, requirements and controls are mapped to universal tasks. A set of tasks in the same topic create a Policy, such as this one.

Here's a list of tasks that help you improve your information and cyber security related to
31: Besondere Anforderungen an die Risikomanagementmaßnahmen von Betreibern kritischer Anlagen
Task name
Priority
Task completes
Complete these tasks to increase your compliance in this policy.
Critical
No other tasks found.

How to comply with this requirement

In Cyberday, requirements and controls are mapped to universal tasks. Each requirement is fulfilled with one or multiple tasks.

Here's a list of tasks that help you comply with the requirement
31: Besondere Anforderungen an die Risikomanagementmaßnahmen von Betreibern kritischer Anlagen
of the framework  
NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (Deutschland)
Task name
Priority
Task completes
Complete these tasks to increase your compliance in this policy.
Critical
Consideration of critical functions in risk management
Critical
High
Normal
Low
Monitoring the use of the network and information systems to identify anomalies
Critical
High
Normal
Low

The ISMS component hierachy

When building an ISMS, it's important to understand the different levels of information hierarchy. Here's how Cyberday is structured.

Framework

Sets the overall compliance standard or regulation your organization needs to follow.

Requirements

Break down the framework into specific obligations that must be met.

Tasks

Concrete actions and activities your team carries out to satisfy each requirement.

Policies

Documented rules and practices that are created and maintained as a result of completing tasks.

Never duplicate effort. Do it once - improve compliance across frameworks.

Reach multi-framework compliance in the simplest possible way
Security frameworks tend to share the same core requirements - like risk management, backup, malware, personnel awareness or access management.
Cyberday maps all frameworks’ requirements into shared tasks - one single plan that improves all frameworks’ compliance.
Do it once - we automatically apply it to all current and future frameworks.